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Infos

Aufbewahrungsfristen

Alle Buchhaltungsunterlagen (Belege, Kontoauszüge und Bankauszüge) und Jahresabschlüsse sind im Allgemeinen 10 Jahre aufzubewahren.

Bewirtungsaufwendungen

  • Alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen.
  • Bezeichnung des Anlasses der Bewirtung möglichst genau („Arbeitsessen“ reicht nicht aus)
  • Höhe der Aufwendungen muss angemessen sein
  • Korrekter Ausweis der Umsatzsteuer auch bei Bewirtungsbelegen erforderlich

Geschenke

  • Steuerlich abzugsfähig bis maximal 35,00 € pro Person und Jahr (gilt nicht für Arbeitnehmer)
  • Dokumentation der Empfänger

Kleinbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung (Rechnungsbetrag beträgt inklusive USt maximal 250 €; bis 31.12.2016 maximal 150€) muss folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art Umfang und der sonstigen Leistung
  • das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • den anzuwendenden Steuersatz oder
  • im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

Rechnungsmerkmale

Der Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn der Unternehmer eine nach §§ 14 und 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Der Leistungsempfänger hat die in der Rechnung enthaltenen Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Nettoentgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • Steuerbetrag
  • Bruttoentgelt
  • Steuersatz und / oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Verpflegungsmehraufwendungen (Inland)

  • bei mindestens 8 Stunden: 14,00 € (bis 31.12.2019: 12,00 €)
  • bei mehrtätiger Auswärtstätigkeit mit Übernachtung: 14,00 € für den An- und Abreisetag (auch bei weniger als 8 Std. Abwesenheit); (bis 31.12.2019: 12,00 €)
  • bei 24 Stunden: 28,00 € (bis 31.12.2019: 24,00 €)